Falkfonds

Bei den Falkfonds handelt es sich um geschlossene Immobilienfonds.

Es wurden verschiedene Fonds mit verschiedenen Anlageobjekten aufgelegt.

Insgesamt wird von ca. 32000 Anlegern und eingesammelten Gelder von über 3 Milliarden Euro gesprochen.

Verschiedene Fonds sind in arge wirtschaftliche Bedrängnis geraten, ja mußten sorgar Insolvenz anmelden. Die Krise zeichnete sich Ende 2004 Anfang 2005 ab, als Ausschüttungen reduziert wurden und dann vollends ausblieben.

Bei den in Insolvenz geratenen Fonds fordert der Insolvenzverwalter Nachmann von den Anlegern bereits erhaltene Ausschüttungen zurück. Der Anleger ist doppelt gestraft. Er sieht vor sich einen insolventen Fond und damit seine eingezahlten Gelder in Gefahr. Gleichzeitig soll er in eben diesen Fond bereits erhaltene Gelder wieder einzahlen. Die Anleger in den Falk Immobilienfonds sind sog. mittelbare Kommanditisten. Waren Ausschüttungen an Kommanditisten nicht durch entsprechende Gewinne abgedeckt, stellen die Ausschüttungen eine Einlagenrückgewähr dar. Dies hat zur Folge, daß im Falle einer Insolvenz der Kommanditist seine Einlage wieder auf den vollen geschuldeten Betrag „auffüllen“ muß, mithin erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen muß oder auch noch nicht gezahlte Einlagen erbringen muß.

Aber: Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Anknüpfungspunkten, die einer solchen Rückforderung der Ausschüttungen entgegen stehen können.

Es stellt sich bereits die Frage der grundsätzlichen Rückgewährpflicht, da die Anleger eben keine direkten Kommanditisten, sondern mittelbare Kommanditisten sind und daher fraglich ist, ob die Vorschriften für Kommanditisten Anwendung finden. Eventuell kann die Rückforderung mit Schadensersatzansprüchen? aufgerechnet werden. Vielleicht ist auch ein Teil der Rückforderung verjährt. Dies muß stets im Einzelfall geprüft werden.

Auch aufgelegt wurde im Jahre 2003 ein sog. Zinsfond. Dieser wurde bereits liqudiert. Ansprüche können jedoch eventuell gegen den Anlagevermittler bestehen. Dies bedarf der Einzelfallprüfung.