Hinweispflicht des Vermieters zu Mietwagenkosten bei Unfallersatztarif

BGH Urteil vom 28.06.06, Az: XII ZR 50/04

Leitsatz:

Bietet der Autovermieter den Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären.