Kapitalanlagenrecht

Das Kapitalanlagenrecht oder auch Kapitalanlagerecht genannt, ist ein sehr weit gefächertes und komplexes Rechtsgebiet.

Es beschäftigt sich vornehmlich mit Fragen der Haftung von Beteiligten und den Auswirkungen dieser Haftungen auf das Anlage- und /oder finanzierte Geschäft.

Die Beteiligten sind vorallem die Anbieterfirma selbst, die Vermittler, die Hinterleute, wie etwa Initiatoren, Prospektherausgeber und die Bank. Weiterhin werden Fragen der Haftung von Banken behandelt. Insbesondere bei finanzierten Kapitalanlagen gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Problemen zu klären, wie etwa Fragen: Können Ansprüche gegen Dritte auch der Bank entgegen gehalten werden? Haben diese Ansprüche Auswirkung auf den zurückzuzahlenden Kredit? Kann es Auswirkungen haben, wenn ein Anlage- und/oder Darlehensvertrag in einer sog. Haustürsituation geschlossen worden sind?

Diese Kernfragen und viele andere Fragen gilt es zu beantworten, wenn eine Kapitalanlage in Not geraten ist.