Gerade in den letzen 10 bis 12 Jahren expandierte der Kapitalmarkt im Hinblick auf neue Anlageformen insbesondere in den neuen Bundesländern sehr stark.
Besonders verbreitet waren dabei die für „todsicher“ erklärten Unternehmensbeteiligungen. Diese wurden in „Nachwendezeiten“ verstärkt im Ostteil des Landes zur Alters“vorsorge“ vertrieben. Dabei wurde neben der Sicherheit, welche oft mit der eines Sparbuches verglichen wurde, auch die Rentabilität der Anlageform angepriesen. Über die Risiken und rechtliche Ausgestaltung der Anlageformen, wurde nur selten umfangreich informiert. Das Wesen von Unternehmensbeteiligungen, wie z.B. die atypisch stillen Beteiligungen der Göttinger Gruppe, der Real Direkt AG, der Frankonia AG oder der Südwest Finanz AG wurde oftmals nicht einmal in Ansätzen erläutert. Da es sich um Unternehmensbeteiligungen handelt, ist oftmals, gesellschaftsvertraglich fixiert, ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals, oder sogar eine darüber hinaus gehende Nachschußpflicht möglich, wenn sich die Gesellschaft nicht entsprechend den positiven Erwartungen entwickelt. Ebenso wurde leider allzuoft mit potentiellen Steuervorteilen geworben, welche letzen Endes mangels Anerkennung der Finanzbehörden nicht realisiert werden konnten. Bislang war eine Wiedererlangung, trotz der oft gravierenden ? Aufklärungsdefizite, der eingezahlten Gelder nahezu ausgeschlossen, da die Gerichte die sog. Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft angewandt haben. Dies bedeutet, daß auch eine „fehlerhaft“ (z.B. durch Täuschung) zustande gekommene Gesellschaft nicht derart rückabgewickelt werden kann, daß alle eingezahlten Gelder zurückfließen, sondern es muß ein Auseinandersetzungswert zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt ermittelt werden. Dieser stellt aufgrund von nicht nachvollziehbaren Verlustzuweisungen der Anlagegesellschaft an den Gesellschafter meist nur einen Bruchteil der eingezahlten Gelder dar. Eben diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.07.2004 aufgegeben und bei atypisch stillen Beteiligungen eine Rückzahlung der eingezahlten Gelder über Schadensersatzansprüche möglich gemacht.Als Fazit kann man sagen, da stille Beteiligungen für den „Otto-Normalverbraucher“ für die Altersvorsorge eher ungeeignet sind, da diese erhebliche wirtschaftliche Risiken aufweisen. Diese Risikobereitschaft wird gerade bei der Altersvorsorge nur selten gegeben sein.