Wenn eine Kapitalanlage in der „Krise“ ist, wird oft der Ruf nach dem Schuldigen laut.
Es werden oft Personen als „Vermittler“ geschult, die aus einem vollkommen anderen Berufszweig kommen. Diese Vermittler werden vorallem von Firmen eingesetzt, die sich am so. grauen Kapitalmarkt befinden. Diese sollen nun die Produkte an den Mann oder die Frau bringen. Die Erfahrung lehrt, daß die Vermittler zwar oft selbst unzureichend geschult sind. Doch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Begibt sich ein Vermittler zum Anleger und „berät“ diesen, kommt stillschweigend ein Auskunfsvertrag zustande, der den Vermittler zur vollständiger, richtiger und umfangreicher Information verpflichtet. Dabei sind alle für die Anlageentscheidung relevante Informationen mitzuteilen. So gehören z.B. Risiken einer Kapitalanlage oder auch Renditen einer solchen zu den erforderlichen Angaben. Auch negative Berichterstattung über die Anlage kann zu einer Aufklärungspflicht führen. Werden Aufklärungspflichten verletzt, führt dies zum Schadensersatz. Regelmäßig ist der Anleger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er die Kapitalanlage nicht getätigt hätte. Das Verschulden eines solchen Vermittlers muß sich die Anlagefirma, d.h. der Anbieter der Kapitalanlage, regelmäßig zurechnen lassen, da der Vermittler in deren Auftrag die Vermittlung übernommen hat. Dies gilt jedoch nur bei Anlagegesellschaften, die nicht in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Kommanditgesellschaft organisiert sind. Bei diesen kann eine Zurechnung des Handels des Vermittlers nicht erfolgen.
Die Haftung eines Anlageberaters ist zum Teil sehr viel weitreichender. Die Hinweis und Aufklärungspflichten beziehen sich nicht nur auf die Mitteilung von Tatsachen im Bezug auf die konkrete Anlageform, sondern auch auf die Auswahl dieser. So kann es z.B. für eine Haftung als Berater schon ausreichen, wenn für die Anlageziele des Anlegers falsches Produkt gewählt wird. Der Anleger erwartet vom Berater regelmäßig eine auf seine besonderen persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Beratung, Bewertung und Beurteilung. Der Anleger wird bei einem Berater insbesondere dessen fachkundiger Bewertung vertrauen.
Es gibt eine auch Firmen, die sich auf die Vermittlung von Kapitalanlagen spezilisiert haben. Immer wieder genannt wird ist die ehemalige Futura Finanz, die sich jetzt IFF AG nennt. Die ehemalige Futura Finanz ist dabei insbesondere durch die Vermittlung von Beteiligungen der Frankonia Gruppe und der Göttinger Gruppe in die Schlagzeilen geraten.